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Apple und Meta: Geringere Strafen dank Trump?

Apple und Meta: Geringere Strafen dank Trump?
Foto: Chip Somodevilla/GettyImages
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Nikolas Kessler 28.03.2025 Nikolas Kessler

Wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) wird die EU in der kommenden Woche wohl Geldstrafen gegen Apple und Facebook-Mutter Meta verhängen. Laut Medienberichten dürften diese jedoch niedriger ausfallen als theoretisch möglich. Grund dafür seien Befürchtungen, dass sich das ohnehin schwierige Verhältnis zu den USA weiter verschlechtert.

Wie die Financial Times (FT) unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, wird Apple voraussichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt und angewiesen, die App Store-Regeln zu überarbeiten. Hintergrund sind Untersuchungen der Wettbewerbshüter der EU-Kommission, ob die aktuellen Regeln App-Entwickler daran hindern, Verbraucher zu Angeboten außerhalb der Apple-Plattform zu leiten.

Zudem ist Apple mit der Gestaltung der Anzeige zur Auswahl des Standard-Browsers auf seinen Geräten ins Visier der Behörde geraten. Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass der Tech-Riese den Wechsel zu anderen Browsern oder Suchmaschinen unnötig erschwert.

Meta dürfte dem Bericht zufolge ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt und angewiesen werden, sein „Pay-or-Consent“-Modell zu ändern. Dieses Modell zwingt Nutzer entweder zur Zustimmung zur Datenerfassung oder zur Zahlung einer Abonnementgebühr für werbefreie Dienste.

Die Wettbewerbshüter werten diese Praktiken als Verstöße gegen den Digital Markets Act der EU. Das Regelwerk sieht in diesem Fall einmalige Strafen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes oder wiederkehrende Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten täglichen Durchschnittsumsatzes vor. Im schlimmsten Fall drohen Apple und Meta also Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Drei namentlich nicht genannte Mitglieder der Kommission haben gegenüber der FT allerdings bereits angegeben, dass die Behörde den theoretisch möglichen Rahmen nicht voll ausschöpfen wird und die Strafen wohl eher milde ausfallen werden. Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf das vergleichsweise junge Gesetz und die Gefahr einer juristischen Anfechtung.

Im Browser-Streit könne Apple im Zuge dessen sogar ohne Strafe davonkommen. Der Tech-Riese hat zwischenzeitlich bereits Änderungen an seinem Betriebssystem vorgenommen hat, um dem DMA zu entsprechen.

EU in der Zwickmühle

Ein weiterer Grund für moderate Strafen sind dem Bericht zufolge die ohnehin sehr angespannten Beziehungen zwischen Brüssel und der US-Regierung von Donald Trump. Geldstrafen gegen amerikanische Technologieunternehmen bergen das Risiko von Gegenmaßnahmen. Trump hat EU-Strafen gegen amerikanische Unternehmen in der Vergangenheit als eine „Form der Besteuerung“ kritisiert und mit „Erpressung aus dem Ausland“ verglichen.

„Dies ist ein entscheidender Test für die Kommission“, zitiert die Financial Times eine Person von einem der betroffenen Unternehmen. „US-Technologieunternehmen ins Visier zu nehmen, wird die transatlantischen Spannungen verschärfen und vergeltende Maßnahmen provozieren.“

Trotz dieser Bedenken betonte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera laut Bloomberg kürzlich, dass die EU nicht davor zurückschrecken werde, gegen Silicon-Valley-Unternehmen vorzugehen. Dennoch steckt die EU in der Zwickmühle: Sie muss nun versuchen, geltende Gesetze durchzusetzen, die die Marktmacht von US-Technologiekonzernen zu beschränken, ohne jedoch im Zoll- und Regulierungsstreit mit den USA weiteres Öl ins Feuer zu gießen.

Die geplanten Entscheidungen sollen den Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten laut FT am Freitag vorgelegt werden. Öffentlich bekanntgegeben werden soll die Höhe der Geldstrafen gegen Apple und Meta dann voraussichtlich in der kommenden Woche – und damit zu einem brisanten Zeitpunkt.

Laut Bloomberg wird US-Präsident Trump in der nächsten Woche – voraussichtlich am Mittwoch (2. April) – eine breite Palette sogenannter „reziproker Zölle“ einführen wird, die seiner Aussage nach darauf abzielen, nichttarifäre Handelsbarrieren zu bekämpfen, zu denen auch Technologievorschriften gehören könnten.

Apple (WKN: 865985)

Sollten sich die Berichte bestätigen und die EU-Strafen gegen Apple und Meta glimpflich ausfallen, dann wären die beiden Tech-Konzerne zumindest in regulatorischer Hinsicht die Gewinner der schlechten transatlantischen Beziehungen. Den Aktien beider Unternehmen liefert das im trüben US-Gesamtmarkt am Freitag aber keinen Rückenwind.

Die Meta-Aktie wurde im Zuge der aktuellen Korrektur kürzlich bereits ausgestoppt und steht momentan auf der Beobachtungsliste. Die Aktie von Apple ist derweil noch laufende AKTIONÄR-Empfehlung und zählt trotz der derzeitigen Widrigkeiten nach wie vor zu den Basisinvestments im Tech-Sektor.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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